AGB & Hausordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Württembergischen Staatstheater Stuttgart für den Verkauf von Eintrittskarten, Abonnements und Waren
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Württembergischen Staatstheatern Stuttgart (die „Staatstheater“) und ihren Besucherinnen und Besuchern / Kundinnen und Kunden („Besucher“ oder „Kunden“).
Die Staatstheater achten und respektieren die Identität aller Geschlechter gleichermaßen. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden allein die männliche Form verwandt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten oder durch den Abschluss eines Abonnementsvertrags sowie eines Kaufvertrages über Waren mit den Staatstheatern zustande kommt.
Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Für Veranstaltungskooperationen können zusätzliche AGB mit einbezogen werden. Soweit zutreffend, wird entsprechend darauf hingewiesen.
2. Allgemeine Regelungen für Karten und Abonnements
a) Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden von den Staatstheatern in den von ihnen herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen und auf ihrer Webseite bekannt gegeben. Änderungen, auch kurzfristige, bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen.
Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernehmen die Staatstheater keine Gewähr.
Die Abonnementtermine und Anfangszeiten der Vorstellungen sind dem Monatsspielplan zu entnehmen, der den Abonnenten monatlich kostenfrei zugesandt wird. Änderungen der auf den Abonnementdokumenten abgedruckten, voraussichtlichen Vorstellungstermine bleiben den Staatstheatern ausdrücklich vorbehalten. Informationen zu den Abonnementvorstellungen sind zudem der Webseite der Staatstheater www.staatstheater-stuttgart.de zu entnehmen.
b) Preise und Ermäßigungen
Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen der Staatstheater ersichtlich. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspielen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich.
Abonnementpreise und -bedingungen werden jeweils in der aktuellen Abonnementbroschüre veröffentlicht. Den Staatstheatern bleibt vorbehalten, die Anzahl der Veranstaltungen in den einzelnen Abonnements sowie Preise und Abonnementbedingungen vor Vertragsschluss zu ändern. Eine Einzelbenachrichtigung des Abonnenten erfolgt nicht. Geänderte Inhalte werden online publiziert auf www.staatstheater-stuttgart.de.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf der Eintrittskarte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Kaufvorgangs können auf die gekaufte Eintrittskarte keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. Entsprechendes gilt für den Abonnementkauf, auch hier besteht kein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung.
Ein Ermäßigungsausweis ist auch beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen; wird der Ausweis nicht vorgezeigt, kann kein Einlass gewährt werden. Besucher haben in diesen Fällen die Möglichkeit, den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis zu entrichten.
Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren. Bei Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen.
Die Kombination verschiedener Ermäßigungsberechtigungen ist ausgeschlossen.
Schüler, Studenten, sowie Personen im freiwilligen sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst können bis zum Alter von 30 Jahren und unter Vorlage eines personalisierten Berechtigungsnachweises Vorstellungszutritt mit ermäßigtem Kartenpreis erhalten. Im Vorverkauf gilt dies für eine begrenzte Anzahl von Plätzen und regelmäßig nur für bestimmte Preisgruppen; an der Abendkasse ist der Verkauf zum ermäßigten Preis unmittelbar vor der Vorstellung nach Verfügbarkeit für alle Preisgruppen möglich (Restkarten). Bei Vorstellungen des Schauspiels gilt dies auch für arbeitslose Besucher, die einen entsprechenden förmlichen Ausweis vorlegen.
Für Kinder bis 15 Jahren in Begleitung Erwachsener sowie für Schwerbehinderte können gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises Ermäßigungen in bestimmten Preisgruppen gewährt werden.
Begleitpersonen von Schwerbehinderten können je nach Vorstellung die Karte kostenlos oder zum ermäßigten Preis erhalten, wenn der Ausweis des Behinderten ein "B" für die notwendige Begleitperson ausweist.
Die Weitergabe von Eintrittskarten mit Ermäßigungsberechtigung ist – insbesondere bei Karten für Rollstuhlplätze – nur an Personen zulässig, die entsprechende Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllen.
Den Staatstheatern bleibt es vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen. Ermäßigungsregelungen können von den Staatstheatern zudem jederzeit geändert werden. Außerdem sind die Staatstheater berechtigt, den Verkauf ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Die Anwendung einer solchen Ermäßigungsregelung auf einen bereits getätigten Kauf ist nicht möglich.
Nach Maßgabe des Karten- oder Abonnementausweisaufdrucks berechtigt dieser den Inhaber, alle Verkehrsmittel (2. Klasse) des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) innerhalb von drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Fahrt zum Veranstaltungsort und nach Ende der Veranstaltung zur Rückfahrt zu nutzen. Hinsichtlich dieser Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und dem VVS ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Beförderungsbedingungen des VVS gelten.
Für jeden Buchungsvorgang fallen aufgrund technischer und personeller Betreuung Servicegebühren an.
3. Verkauf, Bezahlung, Zustellung von Eintrittskarten
a) Allgemeines zu Karten und Plätzen
Eintrittskarten können am Schalter, telefonisch, im Online-Verkauf über Postzustellung und als eTicket sowie im Rahmen eines Abonnements erworben werden.
Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen der Staatstheater genannten Zeitpunkten zu den dort näher beschriebenen Vorverkaufsbedingungen.
Die Staatstheater behalten sich vor, die Anzahl von Eintrittskarten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
Für Gruppenbestellungen können besondere Regelungen gelten.
Barrierefreie Plätze stehen aus baulichen Gründen nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen barrierefreien Platz besteht nur für Abonnenten, die vor Erwerb eines Abonnements einen entsprechenden Bedarf angemeldet haben, dessen Verfügbarkeit von den Staatstheatern bestätigt wurde. In allen übrigen Fällen können Plätze nur situativ nach Verfügbarkeit vergeben werden.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Dies gilt auch für Übertitel. Plätze mit Einschränkungen können beim Verkaufspersonal erfragt werden.
b) Bezahlung
Die Bezahlung von Eintrittskarten kann per Giro-Karte, Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa) Pay Link oder SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen, mittels oder durch Einlösen von gültigen Gutscheinen und im Schalterverkauf auch in bar. Im Online-Verkauf gelten ausschließlich die auf der Webseite der Staatstheater Stuttgart angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung behalten sich die Staatstheater vor, neue Bestellungen des Kunden oder die Bezahlmöglichkeiten einzuschränken.
Die Abwicklung des Zahlungsdienstes erfolgt im Rahmen eines gesondertes Rechtsverhältnisses, das der Kunde mit dem Zahlungsdienstleister eingeht.
Der Abonnementpreis wird ohne besondere Zahlungsaufforderung zu den auf der Abonnentenrechnung genannten Terminen fällig. Bei allen Zahlungen ist die Abonnement-Kundennummer anzugeben. Abonnementzahlungen mittels SEPA-Lastschriftmandat werden zum 15. des Monats / 1. des Folgemonats nach Vertragsschluss per Lastschrift eingezogen. (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE84WST00000132123 / Mandatsreferenz: abo-001-Kundennummer-Referenznummer). Fällt der im Datensatz vom Zahlungsempfänger angegebene Fälligkeitstag auf keinen Geschäftstag des Geldinstituts, so gilt der folgende Geschäftstag als Fälligkeitstag.
Werden fällige Zahlungen auch nach schriftlicher Erinnerung nicht geleistet, wird der gesamte für die Spielzeit noch ausstehende Betrag in voller Höhe zzgl. Mahngebühren zur Zahlung fällig. In einem solchen Falle behalten sich die Staatstheater vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen, über den Platz zu verfügen und ein bestehendes Abonnement vorzeitig zu kündigen.
Wird das Abonnement per Rechnung bezahlt, so wird vor Beginn der Spielzeit eine Rechnung zugesandt, in der Zahlungstermin und Bankverbindung mitgeteilt werden. Für die Bezahlung muss der auf der Rechnung angegebene Verwendungszweck genau übernommen werden.
Geschenkabonnements können nur per Überweisung bezahlt werden.
c) Gutscheine
Es können Geschenkgutscheine erworben werden. Diese haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Geschenkgutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist nicht möglich. Entsprechendes gilt für Stornogutscheine.
Davon zu unterscheiden sind Abonnementgutscheine, dazu zählen Gutscheine eines Wahlabonnements, eAbonnementgutscheine und eErmäßigungsgutscheine.
eAbonnementgutscheine, die aus einer Vorstellungsfreigabe stammen und eErmäßigungsgutscheine, die je nach Art des Abonnements diesem beigefügt sein können, existieren nur elektronisch und sind unter der persönlichen Abonnement-Kundennummer hinterlegt. Sie sind an das Abonnement gebunden und können nur unter Verwendung der Abonnementnummer bzw. vom Abonnenten persönlich eingelöst werden. Die Einlösung kann im Online-Verkauf, im telefonischen und schriftlichen Kartenvorverkauf sowie an der Tages- und Abendkasse spartenübergreifend für eine Veranstaltung erfolgen. Ausgenommen davon sind Sonderveranstaltungen.
Aufgrund der Bindung an das Abonnement gilt für Abonnementgutscheine eine begrenzte Gültigkeit. Wahlabonnementgutscheine und eErmäßigungsgutscheine sind grundsätzlich nur für die aktuelle Spielzeit gültig. eAbonnementgutscheine können in der aktuellen Spielzeit und bis zum Ende der darauffolgenden Spielzeit eingelöst werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Auszahlung der Abonnementgutscheine oder von Differenzbeträgen sowie eine Verrechnung mit dem Abonnementpreis sind nicht möglich. Ebenso werden auch keine Gutscheine über Differenzbeträge erstellt.
Pro Karte kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen ist nicht möglich. Sollte der Tageskassenpreis für die Karte über dem Gutscheinwert liegen, so kann die Karte nur gegen Leistung des Aufpreises (Differenzbetrag) erworben werden.
d) Schalterverkauf
Die Tages- und Abendkasse ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen und auf der Webseite der Staatstheater angegebenen Zeiten geöffnet. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
Kreditkarten werden an den Kassen nur bei Vorlage der entsprechenden Karte zur Zahlung akzeptiert.
Beim Kauf von Eintrittskarten am Schalter sind die Eintrittskarten (insbes. Vorstellung und Datum) und evtl. Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
e) Telefonischer Verkauf
Der telefonische Vorverkauf ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen und auf der Webseite der Staatstheater angegebenen Zeiten möglich.
Eintrittskarten können telefonisch verbindlich gekauft und mittels SEPA-Lastschriftverfahren, Gutschein (Geschenkgutschein, Abonnementgutscheine) und Pay Link bezahlt werden oder vorläufig befristet reserviert werden.
Telefonische Kartenbestellungen werden erst mit Eingang der Bezahlung verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Bezahlfrist behalten sich die Staatstheater das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
Nur bezahlte Karten können entweder per Post oder als eTicket versendet oder bis Vorstellungsbeginn zurückgelegt werden.
f) Online-Verkauf
Online-Bestellungen sind mit Beginn des Vorverkaufs möglich.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nehmen die Staatstheater das Vertragsangebot des Kunden unter der Bedingung an, dass bei Eingang der Zahlung auf dem Konto der Staatstheater die bestellten Eintrittskarten noch verfügbar sind. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist (insbesondere, weil die Zahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit eingegangen ist), besteht kein Anspruch des Kunden auf die bestellten Eintrittskarten.
Es gelten ausschließlich die auf der Webseite der Staatstheater Stuttgart angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Die Einlösung von Geschenkgutscheinen, eAbonnement- und eErmäßigungsgutscheinen ist beim Online-Kauf möglich, sofern sie auf einer aktiven Kundennummer für den Online-Bestellvorgangs hinterlegt und gültig sind.
Die Staatstheater behalten sich vor, das Vorstellungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Verkauf zeitweise oder ganz einzustellen.
Bei einem Abonnement-Kauf im Online-Shop kommt der Vertragsschluss zustande, indem der Besteller online eine Übersicht seiner Bestellung angezeigt bekommt und die Kenntnisnahme und Akzeptanz der online verfügbaren AGB bestätigt sowie die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ auslöst.
g) Postzustellung und eTicket
Auf Wunsch werden Eintrittskarten gegen eine Gebühr per Post zugesandt. Eine Gewähr für die rechtzeitige Postzustellung der Eintrittskarten wird nicht übernommen. Sollten die Karten den Käufer nicht rechtzeitig erreichen, ist dieser berechtigt unter Angabe seiner Auftragsnummer an der Abendkasse Ersatzkarten zu erhalten.
Im eTicket-Verfahren werden die bestellten Eintrittskarten elektronisch an den Kunden übermittelt.
Die Personalisierung des eTickets mit Namen und Geburtsdatum wird nur aufgrund der VVS-Nutzungsberechtigung der Besucher für den inkludierten VVS-Fahrschein erfasst.
Eintrittskarten, die im Online-Verkauf erworben und mittels eTicket ausgegeben werden, dürfen nicht kopiert werden. Nur der erste Besucher, der die Eintrittskarten am Einlass vorzeigt, ist eintrittsberechtigt. Es obliegt dem Besucher, seinen Webshop-Account und sein eTicket vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Nutzer der Eintrittskarte der rechtmäßige Inhaber ist.
Ein eTicket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Weist diese etwaige Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des vom Kartenkäufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust des eTickets.
h) Rücknahme von Karten und Geschenkgutscheinen
Die Rücknahme von Eintrittskarten gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Stornierung ist nur gegen Ausstellung eines Wertgutscheines (Stornogutschein) in Höhe von 75% des bisherigen Kartenwertes, bis zwei Tage vor Vorstellungsdatum und nur während der Kassenöffnungszeiten möglich.
Buchungen, die über das Gruppenbüro erfolgt sind, können nicht storniert werden.
Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten zurückgegeben werden. Dies gilt jedoch nicht für das Abonnement.
Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Epidemien, Streik, Witterung u.ä.) berechtigen nicht generell zur Rückgabe von Eintrittskarten.
Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.
Für verfallene Karten und Geschenkgutscheine wird kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig zurückgegebene Abonnementvorstellungen sowie für verfallene Abonnementgutscheine. Dabei ist unerheblich, aus welchem Grund die Vorstellung nicht besucht werden konnte oder der Abonnementgutschein nicht eingelöst wurde.
Geschenkgutscheine und Stornogutscheine können nicht zurückgegeben werden.
Soweit die Staatstheater Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbieten, gilt § 312 g II S.1 Nr. 9 BGB. Ein Widerrufsrecht ist für Verträge über diese Dienstleistungen ausgeschlossen. Insbesondere ist ein Abonnement von der Rückgabe ausgeschlossen.
i) Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet. Die Staatstheater behalten sich vor, bei Zuwiderhandeln rechtliche Schritte einzuleiten und den Kunden in Zukunft vom Erwerb weiterer Eintrittskarten auszuschließen.
Abonnementausweise oder Besucherrechte aus einem Abonnement dürfen nicht über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen selbst oder durch Dritte gewerblich oder kommerziell veräußert werden.
4. Besondere Abonnementbedingungen der Staatstheater Stuttgart
a) Abonnementlaufzeit
Das Abonnement wird für eine Spielzeit abgeschlossen. Es verlängert sich anschließend automatisch auf unbestimmte Zeit. Abonnements, die länger als ein Jahr bestehen, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Abonnement auch nur für eine Spielzeit abgeschlossen werden.
Geschenkabonnements werden für eine Spielzeit abgeschlossen und enden danach automatisch, es bedarf keiner Kündigung.
Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Kündigungsfristen.
b) Persönlicher Abonnementausweis
Der Kunde erhält seine Rechnungsunterlagen per Post bis spätestens zwei Wochen vor der ersten Abonnementvorstellung, sowie einen Ausweis, der beim Besuch der jeweiligen Abonnementvorstellung als Eintrittskarte gilt. Der Ausweis ist nur für einzelne Vorstellungen an Dritte übertragbar. Der Verlust des Abonnementausweises ist dem Abonnementsbüro mitzuteilen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr kann einmalig ein Ersatzausweis ausgestellt werden.
Der Abonnent ist verpflichtet, den Abonnementausweis nach Erhalt unverzüglich auf seine Korrektheit hinsichtlich Anzahl, Datum und Ort der Veranstaltungen, Ermäßigung etc. zu prüfen und etwaige Reklamationen unverzüglich geltend zu machen.
Sollte der Abonnementausweis bis spätestens eine Woche vor der ersten Vorstellung noch nicht beim Kunden eingetroffen sein, ist der Abonnent verpflichtet, dies im Abonnementbüro anzuzeigen.
Informationen zu dem jeweiligen Abonnement erhalten nur Abonnement-Inhaber.
Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sind dem Abonnementbüro unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
c) Abonnementvorstellungen/ Änderungen /Freigabe von Abonnementterminen
Nicht zum Kaufzeitpunkt des Abonnements feststehende Vorstellungstermine werden seitens der Staatstheater spätestens einen Monat vor der Vorstellung veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die Termine und Daten der einzelnen Serienvorstellungen zu informieren.
Sollten aus künstlerischen, technischen oder dispositionellen Gründen Änderungen der Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze erforderlich sein, werden Abonnenten nach Möglichkeit rechtzeitig benachrichtigt. Diese Änderungen begründen kein Rückgaberecht.
In Ausnahmefällen können Abonnementvorstellungen von den Staatstheatern auf einen früheren oder späteren Termin verlegt werden oder das Programm geändert werden. Abonnementvorstellungen können ausnahmsweise auch nachmittags stattfinden, bei Nachmittagsabonnements ausnahmsweise abends. Abonnements mit festgewähltem Wochentag können ausnahmsweise auf abweichende Wochentage gelegt werden.
Abhängig von der Art des Abonnements können einzelne Abonnementvorstellungen in begrenztem Umfang freigegeben und deren Wert als eAbonnementgutscheine berücksichtigt werden. Die Freigabe kann nur über das Abonnementbüro bis spätestens 12 Uhr zwei Werktage vor der Abonnementvorstellung persönlich, telefonisch oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Zu einem späteren Zeitpunkt als auch an der Tages- oder Abendkasse ist eine Freigabe nicht mehr möglich. Für den rechtzeitigen Zugang des Freigabewunsches ist der Kunde verantwortlich.
5. Kauf von Waren
Die folgenden Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren, die über den Online-Shop, nach telefonischer Bestellung oder Bestellung per Email verkauft werden.
Der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern keine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
a) Vertragsschluss
aa) Die im Online-Shop der Staatstheater enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der Staatstheater dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
bb) Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop der Staatstheater integrierte Online-Bestellformular, telefonisch oder per E-Mail abgeben.
cc) Die Staatstheater können das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Brief oder E-Mail) übermitteln,
- indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefern,
- indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordern.
Für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Kunden maßgeblich. Die Frist beginnt am Tag nach der Abgabe des Angebots durch den Kunden. Nehmen die Staatstheater das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
dd) Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der Staatstheater wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von den Staatstheatern gespeichert und dem Kunden in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die Staatstheater erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop der Staatstheater eingerichtet hat, können die von den Staatstheater gespeicherten Bestelldaten vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
ee) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von den Staatstheatern versandten E-Mails empfangen werden können.
b) Widerrufsrecht
aa) Verbrauchern steht für den Kauf von Waren, die über den Online-Shop, nach telefonischer Bestellung oder Bestellung per Email verkauft werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. [Dies gilt nicht für Karten und Abonnements!] Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
bb) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Staatstheater.
c) Preise und Zahlungsbedingungen
aa) Sofern sich aus der Produktbeschreibung der Staatstheater nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
bb) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die die Staatstheater nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren, einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
cc) Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop der Staatstheater mitgeteilt.
dd) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
ee) Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Abwicklung der Zahlungsart Kreditkartenzahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit der BS PAYONE GmbH, Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt/Main, welche die Staatstheater zur Forderungseinziehung in ihrem Namen ermächtigen. Die BS PAYONE GmbH zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop.
d) Liefer- und Versandbedingungen
aa) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg in der Regel innerhalb von 5 Tagen an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
bb) Selbstabholung (Click & Collect) ist nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung unter Vorlage einer Auftragsbestätigung zu den Öffnungszeiten des Theatershops möglich.
cc) Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die den Staatstheatern hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung der Staatstheater hierzu getroffene Regelung.
e) Eigentumsvorbehalt
Treten die Staatstheater in Vorleistung, behalten sie sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
f) Mängelhaftung (Gewährleistung)
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
6. Datenschutz
Die Staatstheater behandeln persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Sie sind berechtigt, externen Dienstleistern unter strengen vertraglichen Beschränkungen Kundendaten z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen im Auftrag der Staatstheater zur Verfügung zu stellen.
Personenbezogene Daten aus dem Karten, Gutschein- und Artikelverkauf, dem Abonnement und Versand von Publikationen werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes verarbeitet.
Die Datenschutzerklärung, die nach Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) über den Umgang mit den Daten informiert, ist zu finden unter: https://www.staatstheater-stuttgart.de/datenschutz/.
7. Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE finden.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind die Staatstheater weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit.
8. Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Handelt der Besucher oder Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Kunde oder Besucher, dessen Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können, seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Staatstheater. Die Staatstheater sind in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden oder Besuchers anzurufen.
9. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stuttgart, den 07.11.2024
Haus- und Besucherordnung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart
I. Geltungsbereich
Diese Haus- und Besucherordnung regelt das Verhalten in und um die Gebäude der Württembergischen Staatstheater Stuttgart. Sie gilt auch für Räume und Flächen, die von den Staatstheatern vorübergehend angemietet oder genutzt werden. Besucher*in ist unabhängig von der Intention des Besuches jede/r, der die Staatstheater aufsucht.
Die Staatstheater achten und respektieren die geschlechtliche Identität aller Menschen gleichermaßen. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden allein die männliche Form verwandt.
II. Allgemeine Regelungen
1) Zugang zu den Gebäuden
Der Zugang erfolgt über die Besuchereingänge bzw. für Gastkünstler und Mitarbeiter über die Bühneneingänge (Pforten) und ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Notausgänge dürfen nur im Gefahrenfall benutzt werden.
2) Verhalten in den Gebäuden
In den Gebäuden der Staatstheater besteht ein gesetzliches Rauchverbot. Ausnahmen sind nur im Rahmen von Inszenierungen nach entsprechender Genehmigung möglich.
Es dürfen in den Gebäuden der Staatstheater keine kommerziellen Drucksachen verteilt, Werbeaktionen oder Sammlungen durchgeführt oder Waren verkauft werden.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Ausnahmen im Rahmen von Inszenierungen sind möglich.
Während des Bühnenbetriebs ist der Aufenthalt im Bühnenbereich nur den dort beschäftigten Mitarbeitern und den an der Produktion Beteiligten gestattet.
3) Verhalten im Notfall und bei Unfällen
Das Leben und die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter haben oberste Priorität. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Staatstheater Stuttgart ist unbedingt Folge zu leisten.
Im Übrigen regelt die Brandschutzordnung der Staatstheater Stuttgart das Verhalten im Brandfall.
4) Parkordnung
Auf dem Gelände der Staatstheater besteht ein striktes Parkverbot. Das Parken von Fahrzeugen ist nur berechtigten Personen auf den ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Die Staatstheater behalten sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor.
5) Fundsachen
Gegenstände jeder Art, die im Veranstaltungsbereich der Staatstheater gefunden werden, sind beim Besucherservice abzugeben. Die Gegenstände werden von den Staatstheatern bis zum Ablauf von sechs Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB.
6) Hausrecht
Die Staatstheater üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen. Das Hausrecht kann an Mitarbeiter oder Dienstleister delegiert werden. Bei Veranstaltungen ist den Anweisungen des Personals des Besucherservice und der von den Staatstheatern beauftragten Dienstleistern uneingeschränkt Folge zu leisten.
III. Besucherordnung
1) Einlass/Späteinlass
Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Die Foyers der Spielstätten sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie können ihre Plätze erst zur Pause einnehmen. Ebenso kann, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nach der Pause nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden.
Sofern bei bestimmten Vorstellungen zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt ein Nacheinlass gewährt werden kann, besteht bei Einlass in den Zuschauerraum kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Besucherservice bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
2) Sitzplatz
Nicht gestattet ist der Wechsel von dem laut Eintrittskarte oder im Abonnement erworbenen Sitzplatz auf einen anderen unbesetzten Platz, auch nicht nach der Pause, es sei denn, dies erfolgt auf Weisung des Besucherservices. Hat der Besucher einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, können die Staatstheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Personal des Besucherservice dem Besucher einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
3) Garderobe
Das Mitnehmen der Garderoben zu den Plätzen ist nach der Versammlungsstättenverordnung nicht gestattet. Jacken, Mäntel, Rucksäcke, Schirme und größere Taschen etc. müssen an der Garderobe des Hauses abgegeben werden.
Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.
Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, dem Besucherservice seinen Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben und für die verlorene Marke eine Gebühr in Höhe von EUR 5,00 zu bezahlen. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Besucherservice unverzüglich anzuzeigen.
4) Verluste
Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haften die Staatstheater nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Garderobe schließt 30 Minuten nach Vorstellungsende. Nach Garderobenschluss ist eine Haftung der Staatstheater für nicht abgeholte Gegenstände ausgeschlossen.
Für sonstige abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haften die Staatstheater nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen im Theatergebäude. Der Verlust von Gegenständen ist dem Besucherservice unverzüglich anzuzeigen.
5) Speisen und Getränken
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
6) Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren sowie Film- und Tonaufnahmen während der Vorstellung oder sonstigen Veranstaltungen der Staatstheater sind aus rechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Theaterleitung hierfür vorliegt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist vom Besitzer im Beisein eines Vertreters der Theaterleitung zu löschen. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass die Staatstheater eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnen oder aufzeichnen lassen, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
7) Mobilfunkgeräte
Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
8) Kinder
Kinder unter 3 Jahren dürfen keine regulären Veranstaltungen der Staatstheater Stuttgart besuchen, es sei denn es handelt sich um theaterpädagogische Veranstaltungen oder Führungen, die für Kinder dieses Alters geeignet oder dafür konzipiert sind. Altersempfehlungen für Kinder/Jugendliche können beim Verkaufspersonal erfragt werden.
9) Ausschluss vom Vorstellungsbesuch
Besucher können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Vorstellung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z.B. starker Suchtmittelgenuss, unsaubere Kleidung) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
IV. Verhalten im Außenbereich
Die Außenflächen der Staatstheater dienen ausschließlich dem Theaterbetrieb und dem Theaterbesuch der Württembergischen Staatstheater Stuttgart. Jede über diese Zweckbestimmung hinausgehende Benutzung ist unzulässig.
Dies gilt insbesondere für
Den Anweisungen des Wachdienstpersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung werden strafrechtlich verfolgt.
V. Inkrafttreten
Diese Haus- und Besucherordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stuttgart, den 08.10.2024
Diese Haus- und Besucherordnung regelt das Verhalten in und um die Gebäude der Württembergischen Staatstheater Stuttgart. Sie gilt auch für Räume und Flächen, die von den Staatstheatern vorübergehend angemietet oder genutzt werden. Besucher*in ist unabhängig von der Intention des Besuches jede/r, der die Staatstheater aufsucht.
Die Staatstheater achten und respektieren die geschlechtliche Identität aller Menschen gleichermaßen. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden allein die männliche Form verwandt.
II. Allgemeine Regelungen
1) Zugang zu den Gebäuden
Der Zugang erfolgt über die Besuchereingänge bzw. für Gastkünstler und Mitarbeiter über die Bühneneingänge (Pforten) und ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Notausgänge dürfen nur im Gefahrenfall benutzt werden.
2) Verhalten in den Gebäuden
In den Gebäuden der Staatstheater besteht ein gesetzliches Rauchverbot. Ausnahmen sind nur im Rahmen von Inszenierungen nach entsprechender Genehmigung möglich.
Es dürfen in den Gebäuden der Staatstheater keine kommerziellen Drucksachen verteilt, Werbeaktionen oder Sammlungen durchgeführt oder Waren verkauft werden.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Ausnahmen im Rahmen von Inszenierungen sind möglich.
Während des Bühnenbetriebs ist der Aufenthalt im Bühnenbereich nur den dort beschäftigten Mitarbeitern und den an der Produktion Beteiligten gestattet.
3) Verhalten im Notfall und bei Unfällen
Das Leben und die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter haben oberste Priorität. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Staatstheater Stuttgart ist unbedingt Folge zu leisten.
Im Übrigen regelt die Brandschutzordnung der Staatstheater Stuttgart das Verhalten im Brandfall.
4) Parkordnung
Auf dem Gelände der Staatstheater besteht ein striktes Parkverbot. Das Parken von Fahrzeugen ist nur berechtigten Personen auf den ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Die Staatstheater behalten sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor.
5) Fundsachen
Gegenstände jeder Art, die im Veranstaltungsbereich der Staatstheater gefunden werden, sind beim Besucherservice abzugeben. Die Gegenstände werden von den Staatstheatern bis zum Ablauf von sechs Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB.
6) Hausrecht
Die Staatstheater üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen. Das Hausrecht kann an Mitarbeiter oder Dienstleister delegiert werden. Bei Veranstaltungen ist den Anweisungen des Personals des Besucherservice und der von den Staatstheatern beauftragten Dienstleistern uneingeschränkt Folge zu leisten.
III. Besucherordnung
1) Einlass/Späteinlass
Einlass wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Die Foyers der Spielstätten sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie können ihre Plätze erst zur Pause einnehmen. Ebenso kann, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nach der Pause nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden.
Sofern bei bestimmten Vorstellungen zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt ein Nacheinlass gewährt werden kann, besteht bei Einlass in den Zuschauerraum kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Besucherservice bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
2) Sitzplatz
Nicht gestattet ist der Wechsel von dem laut Eintrittskarte oder im Abonnement erworbenen Sitzplatz auf einen anderen unbesetzten Platz, auch nicht nach der Pause, es sei denn, dies erfolgt auf Weisung des Besucherservices. Hat der Besucher einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, können die Staatstheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Personal des Besucherservice dem Besucher einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
3) Garderobe
Das Mitnehmen der Garderoben zu den Plätzen ist nach der Versammlungsstättenverordnung nicht gestattet. Jacken, Mäntel, Rucksäcke, Schirme und größere Taschen etc. müssen an der Garderobe des Hauses abgegeben werden.
Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.
Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, dem Besucherservice seinen Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben und für die verlorene Marke eine Gebühr in Höhe von EUR 5,00 zu bezahlen. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Besucherservice unverzüglich anzuzeigen.
4) Verluste
Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haften die Staatstheater nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. Die Garderobe schließt 30 Minuten nach Vorstellungsende. Nach Garderobenschluss ist eine Haftung der Staatstheater für nicht abgeholte Gegenstände ausgeschlossen.
Für sonstige abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haften die Staatstheater nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen im Theatergebäude. Der Verlust von Gegenständen ist dem Besucherservice unverzüglich anzuzeigen.
5) Speisen und Getränken
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
6) Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren sowie Film- und Tonaufnahmen während der Vorstellung oder sonstigen Veranstaltungen der Staatstheater sind aus rechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Theaterleitung hierfür vorliegt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist vom Besitzer im Beisein eines Vertreters der Theaterleitung zu löschen. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass die Staatstheater eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnen oder aufzeichnen lassen, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
7) Mobilfunkgeräte
Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
8) Kinder
Kinder unter 3 Jahren dürfen keine regulären Veranstaltungen der Staatstheater Stuttgart besuchen, es sei denn es handelt sich um theaterpädagogische Veranstaltungen oder Führungen, die für Kinder dieses Alters geeignet oder dafür konzipiert sind. Altersempfehlungen für Kinder/Jugendliche können beim Verkaufspersonal erfragt werden.
9) Ausschluss vom Vorstellungsbesuch
Besucher können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Vorstellung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z.B. starker Suchtmittelgenuss, unsaubere Kleidung) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
IV. Verhalten im Außenbereich
Die Außenflächen der Staatstheater dienen ausschließlich dem Theaterbetrieb und dem Theaterbesuch der Württembergischen Staatstheater Stuttgart. Jede über diese Zweckbestimmung hinausgehende Benutzung ist unzulässig.
Dies gilt insbesondere für
- das Anbieten von Waren und Leistungen ohne Genehmigung
- jegliche wirtschaftliche, politische und religiöse Werbung, z. B. Herumtragen von umgehängten Werbetafeln, Verteilung von Handzetteln oder Schriften
- jegliches Beschriften, Bemalen, Bekleben oder Beschmieren von Böden, Wänden, Decken und sonstigen Gebäudeteilen
- das Benutzen von Tongeräten
- das Liegen und Nächtigen
- das Musizieren
- das freie Laufenlassen von Hunden. Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen
- das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards oder ähnlichen Geräten
- das Konsumieren, Tauschen, Verkaufen von Betäubungsmitteln
- Personenansammlungen, die nicht dem Theaterbesuch oder Theaterbetrieb dienen.
Den Anweisungen des Wachdienstpersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung werden strafrechtlich verfolgt.
V. Inkrafttreten
Diese Haus- und Besucherordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Stuttgart, den 08.10.2024
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
A. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kauf von Waren, die Sie über den Online-Shop, nach telefonischer Bestellung oder Bestellung per Email gekauft haben, zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht nicht für den Erwerb von Karten und Abonnements gilt.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Württembergische Staatstheater Stuttgart, Theatershop, Oberer Schloßgarten 6, 70173 Stuttgart, tickets@staatstheater-stuttgart.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard-lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück-zuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
B. Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das nachfolgende Formular nutzen und an uns zurücksenden.
A. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kauf von Waren, die Sie über den Online-Shop, nach telefonischer Bestellung oder Bestellung per Email gekauft haben, zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht nicht für den Erwerb von Karten und Abonnements gilt.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Württembergische Staatstheater Stuttgart, Theatershop, Oberer Schloßgarten 6, 70173 Stuttgart, tickets@staatstheater-stuttgart.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard-lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück-zuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
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