Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Staatstheater Stuttgart sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.staatstheater-stuttgart.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt und zuletzt am 03.11.2022 aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 25. Juni 2021 durchgeführten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit Baden-Württemberg. Die darin aufgeführten Unvereinbarkeiten wurden bis 30. November 2021 gelöst.
Die Angaben werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst, zuletzt am 28.11.2024.
3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.staatstheater-stuttgart.de auffallen, die wir oben nicht benannt haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Die Staatstheater Stuttgart
Abteilung Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kolossa
Oberer Schloßgarten 6
70173 Stuttgart
E‐Mail: christoph.kolossa@staatstheater-stuttgart.de
Telefon: 0711.20 32 644
4. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Abteilung Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit der Staatstheater Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Redakteur der Webseite nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Barrierefreiheit für unsere Gäste
Alle Informationen zur Anreise und zum barrierefreien Zugang finden Sie auf den Seiten unserer Spielstätten.
Karten für Rollstuhlplätze erhalten Sie unter 0711.20 32 und rollstuhlplaetze@staatstheater-stuttgart.de. Schwerbehinderte erhalten ermäßigte Eintrittskarten.